Aktuelles

Auszug aus der Apothekenbetriebsordnung:

                            

§4, Absatz 2d schreibt vor:
„ …Es muss eine Lagerhaltung von Medikamenten unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius möglich sein…“

 

Jetzt schnell reagieren!

 

Liebe Apothekerin, lieber Apotheker, die Apothekenbetriebsordnung schreibt es vor: Medikamente müssen unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius gelagert werden.

Stichtag der Apothekenbetriebsordnung ist der 12. Juni 2014.
Die Übergangszeit zur Umsetzung endet nun in wenigen Wochen und ab diesem Datum werden die entsprechenden Vorschriften kontrolliert.

                 

Wir stehen Ihnen zur Seite!

                

Ein gutes Klima – Ihre Vorteile

                 

– Einhaltung der Apothekenbetriebsordnung      

– Bestes Klima für Sie und Ihre Kunden

– Kühlen und Heizen mit niedrigen Betriebskosten

– Bessere Raumluft durch Entfeuchtung und antibakterielle Filterung

Um Betriebskosten zu minimieren, verwenden wir moderne Klimasysteme mit bestmöglicher Energieeffizienz. Diese Systeme sind effizient und umweltschonend. Durch kombinierte Klimaanlagen in Wärmepumpenausführung zum Kühlen und Heizen sparen Sie dank moderner Inverter-Technologie nicht nur Energie, sondern senken auch Ihre Betriebskosten.

                  

Durch effiziente Filtertechnik verbessern Sie die Luft in Ihren Räumen, da die Geräte Staub, Pollen, Bakterien /Viren und andere Luftpartikel deutlich reduzieren.

                 

Nutzen Sie in diesem Zuge auch den Komfort der Klimaanlage für ein angenehmes Raumklima, das Sie Ihren Kunden bieten können.